Zulassung zur formellen Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen. Seit dem 1. Juli 2020 müssen Arbeitgeber mit 100 oder mehr Angestellten eine Lohngleichheitsanalyse durchführen, welche sie durch eine unabhängige Stelle überprüfen lassen müssen.
Wissen Sie nicht, ob Sie davon betroffen sind oder wie der konkrete Ablauf aussieht? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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